Thomas Herrig


  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Spezialist für das Recht der Getränkewirtschaft
  • Zulassung als RA 1984 Bestellung zum Notar 1995.

Referent im Bereich zivilen Bau- und Architektenrechtes sowie zum Thema Trinkwasserverordnung bei Vortragsveranstaltungen für:
  • DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
  • Fachhochschule Münster
  • SHK Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg
  • Berliner Wasserbetriebe
  • Stadtwerke Münster GmbH
  • SWE Stadtwerke Erfurt Gruppe

sowie im Rahmen von Seminarveranstaltungen für eine Vielzahl namhafter Unternehmen der Sanitärindustrie.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV

Langjähriger Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines der größten dt. Brauereikonzerne

Referent im Bereich getränkewirtschaftlicher Seminare u.a. für:
  • Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände e.V.
  • Brauerbund Hessen / Rheinland-Pfalz e.V.
  • eine große europäische Brauerei
  • Mecklenburgische Brauerei Lübz GmbH
  • Privatbrauerei Härke GmbH & Co.KG

Fremdsprache: Englisch

Die Kanzlei


Unsere großzügig gestalteten Kanzleiräume befinden sich in der Otto-Suhr-Allee 27, nicht weit vom Ernst-Reuter-Platz.


Wir bieten Ihnen eine auf Ihr individuelles juristisches Problem zugeschnittene Lösung. Dabei verstehen wir uns als Dienstleistungsunternehmen im traditionellen Sinn, d.h. im Vordergrund steht für uns nicht nur die formaljuristische Hilfestellung, sondern v.a. auch die persönliche Beratung.


Wir sehen uns daher als die klassischen "Hausanwälte". Mit Engagement und Flexibilität beraten wir Sie zielorientiert.

Sie haben ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns noch heute!

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